Die von der Zeitschrift „Echos der Vergangenheit“ angewandten Grundsätze für die Begutachtung wissenschaftlicher Artikel stehen im Einklang mit den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) und denen des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung (2012):
- Jeder Beitrag (jede Abhandlung) wird von unabhängigen Gutachtern außerhalb der betroffenen Stelle geprüft.
- Bei fremdsprachigen Texten muss mindestens einer der Gutachter einer ausländischen Institution angehören, die nicht der Nationalität des Autors des Werkes entspricht.
- Der Gutachter füllt das von der Redaktion der Zeitschrift zur Verfügung gestelltes schriftliches Begutachtungsformular aus oder erstellt eine Begutachtung nach seinem eigenen Schema, wobei er eine klare Schlussfolgerung formulieren muss, ob der Artikel zur Veröffentlichung angenommen oder abgelehnt werden sollte.
- Die begutachteten Artikel, Dissertationen und Materialien werden mit dem Gutachten an die Autoren weitergeleitet. Der Autor sollte schriftlich auf die Bemerkungen des Gutachters antworten und angeben, ob er mit den in der Rezension enthaltenen Bemerkungen vollständig übereinstimmt oder sie nur in gewissem Umfang akzeptiert, und gleichzeitig seine Entscheidung begründen. Ferner sollte er den rezensierten Text, die Rezension und einen neuen Ausdruck des Beitrags mit den in der elektronischen Version vorgenommenen Korrekturen an den Herausgeber zurücksenden.
- Nur Beiträge, die von den Gutachtern und Fachredakteuren positiv bewertet werden, werden zur Veröffentlichung freigegeben.
- Im Falle einer negativen Rezension entscheidet der Chefredakteur der Zeitschrift in Absprache mit der Redaktion über die Annahme oder Ablehnung des Textes.
- Die Redakteure der Zeitschrift behalten sich das Recht vor, veröffentlichte Artikel auszuwählen. Die Begutachtungspolitik trägt dem Erfordernis des so genannten Doppelblindverfahrens (double-blind review process) Rechnung (die Reviewer kennen nicht die Identität des Autors und die Autoren auch nicht die der Reviewer).