PUBLIKATIONSETHIK
VOM COPE EMPFOHLENE ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERFAHREN, DIE FÜR DIE ZEITSCHRIFT ACTA NEOPHILOLOGICA GELTEN
Die HerausgeberInnen der wissenschaftlichen Zeitschrift Acta Neophilologica halten zur Wahrung der hohen Qualität der veröffentlichten Artikel und der wissenschaftlichen Integrität ethische Grundsätze sowohl für die AutorInnen wissenschaftlicher Veröffentlichungen als auch für die GutachterInnen ein und setzen sie durch.
Die ethischen Grundsätze wurden bearbeitet auf der Grundlage von:
- Empfehlungen von COPE Committee on Publication Ethics (Komitee für Publikationsethik),
- Code of Conduct and Best Practice Guidelines for Journal Editors (Verhaltenskodex und Leitlinien für bewährte Praktiken für Redakteure der wissenschaftlichen Zeitschriften),
- COPE Ethical Guidelines for Peer Reviewers (Ethische Leitlinien des Ethikausschusses für Veröffentlichungen für GutachterInnen von wissenschaftlichen Arbeiten), – Bewährte Praktiken bei Überprüfungsverfahren,
- ethischen Grundsätzen in anderen wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Verbindliche Regeln für AutorInnen
Die Autorenschaft des Artikels sollte sich auf diejenigen Personen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption und Durchführung der Forschungsarbeiten und zur Interpretation der veröffentlichten Forschungsergebnisse geleistet haben.
Bevor Sie das Manuskript an die Redaktion schicken, vergewissern Sie sich, dass alle AutorInnen, auf die Sie sich bei der Verfassung Ihres Manuskripts gestützt haben, korrekt erwähnt wurden und sie die endgültige Fassung des Textes akzeptiert haben.
Die AutorInnen sind verpflichtet, den prozentuellen Beitrag der einzelnen AutorInnen zum Text durch eine entsprechende Erklärung anzugeben, die auf der Website der Zeitschrift verfügbar ist.
Doppelveröffentlichungen, Plagiate, Fälschungen von Daten, falsche Autorenlisten, Ghostwriterschaft und Interessenkonflikte sind Ausdruck wissenschaftlicher Unredlichkeit und Verstöße gegen ethische Grundsätze.
Eine falsche Autorenliste bedeutet, dass der Name eines Forschers/ einer Forscherin, der/die einen wesentlichen Beitrag zur Veröffentlichung geleistet hat, nicht genannt wird oder nicht in den Danksagungen der Veröffentlichung erscheint.
Von Ghostwriterschaft spricht man, wenn eine Person nur wenig oder gar nicht an der Forschung beteiligt ist, aber dennoch als (Mit)AutorIn einer Veröffentlichung aufgeführt wird.
Die AutorInnen sollten alle Quellen der Projektfinanzierung für ihre Arbeit, die Beiträge von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, Verbänden und anderen sowie alle relevanten Interessenkonflikte, die die Ergebnisse oder die Interpretation der Arbeit beeinflussen könnten, offenlegen.
Es ist unethisch, falsche oder wissentlich falsche Angaben zu machen.
Die AutorInnen sollten ihren Text, der dieselbe Forschung beschreibt, nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen (Doppelveröffentlichung). Die gleichzeitige Einreichung desselben Textes bei mehr als einem Redaktionsausschuss einer Zeitschrift stellt ein unethisches Verhalten dar und ist nicht zulässig.
Es wird auch als unethisch angesehen, einen wissenschaftlichen Artikel einzureichen, der eine Übersetzung eines veröffentlichten Textes ist.
Die AutorInnen sollten darauf achten, dass die Namen der in der Arbeit zitierten AutorInnen und/oder Auszüge aus den zitierten Werken korrekt angegeben werden.
Plagiate werden als unethisches und inakzeptables Verhalten angesehen.
Jeder Verstoß gegen die oben genannten ethischen Grundsätze ist ein Grund für die Ablehnung des Artikels.
Regeln für den Chefredakteur und den Redaktionsausschuss
Die Entscheidung, ob ein eingereichter Artikel veröffentlicht wird, trifft der Chefredakteur/die Chefredakteurin der Zeitschrift.
Die Entscheidung über die Veröffentlichung eines Artikels beruht auf den Bewertungen und der Stellungnahme der Sprachredakteure und des wissenschaftlichen Rates.
Bei der Entscheidung, ob ein wissenschaftlicher Text angenommen oder abgelehnt wird, ist die Übereinstimmung mit dem Themenbereich (Profil) der Zeitschrift ausschlaggebend, nicht die Herkunft der VerfasserInnen des Textes, ihre Zugehörigkeit, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, politische Einstellung, Geschlecht, Rasse oder Religion.
Die HerausgeberInnen geben weder die Daten der AutorInnen an die GutachterInnen noch die Daten der GutachterInnen an die AutorInnen weiter.
Informationen, die im Rahmen des Bewertungsverfahrens für die Veröffentlichung erlangt wurden, sowie abgelehnte Artikel oder Auszüge daraus dürfen von den Mitgliedern des Redaktionsausschusses oder den GutachterInnen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AutorInnen für die eigene Forschung verwendet werden.
Die HerausgeberInnen ernennen keine Personen zu GutachterInnen, die in einer direkten beruflichen Beziehung zu den AutorInnen der Texte stehen oder andere direkte persönliche Beziehungen haben (Interessenkonflikt).
Der Chefredakteur/die Chefredakteurin ist verpflichtet, die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Verleumdung, Urheberrechtsverletzungen und Plagiate zu beachten.
Erhält die Redaktion Informationen über Verstöße eines Verfassers/einer Verfasserin eines Textes gegen ethische Normen, einschließlich auffälliger Ähnlichkeiten, teilweiser Überschneidungen des Inhalts der überprüften Arbeit mit einer anderen veröffentlichten und bekannten Arbeit oder des Verdachts auf Plagiat, muss der Chefredakteur/die Chefredakteurin Maßnahmen ergreifen, um die Stichhaltigkeit der erhobenen Vorwürfe zu überprüfen.
Wird festgestellt, dass ein Autor/eine Autorin eines Textes gegen die ethischen Regeln verstoßen hat (z. B. Doppelveröffentlichung, Plagiat, Fälschung von Daten, falsche Autorenliste, Ghostwriterschaft), ist der Chefredakteur/die Chefredakteurin verpflichtet:
- den Text abzulehnen,
- eine umfassende Dokumentation mit Beweisen zusammenzustellen,
- den Autor/die Autorin über das Ergebnis des Verfahrens und die Maßnahmen der Redakteure zu informieren,
- sich mit der Einrichtung/Institution des Verfassers/der Verfasserin in Verbindung zu setzen und seine/ihre BetreuerInnen und/oder andere für die Überwachung der Forschung zuständige Personen zu informieren,
- die GutachterInnen über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Verbindliche Regeln für GutachterInnen
Ein Gutachter, der nicht in der Lage ist, einen Beitrag zu begutachten, sollte die Redaktion unverzüglich darüber informieren.
Das Gutachtenverfahren soll objektiv, in Übereinstimmung mit ethischen Standards und auf der Grundlage wissenschaftlicher Argumente durchgeführt werden.
Persönliche Kritik am Autor/an der Autorin wird als unangemessen betrachtet.
Alle von GutachterInnen begutachteten Texte werden vertraulich behandelt. Sie sollten nicht anderen gezeigt oder außerhalb des Redaktionsausschusses diskutiert werden. Sie dürfen auch nicht zur persönlichen Bereicherung des Gutachters/der Gutachterin verwendet werden.
Alle Gutachten werden anonym durchgeführt. Die Redakteure geben die Daten der AutorInnen nicht an die GutachterInnen weiter.
GutachterInnen sollten keine Texte begutachten, bei denen der Verdacht besteht, dass ein Interessenkonflikt aufgrund einer Beziehung zum Autor/zur Autorin bzw. zur Einrichtung oder Institution besteht.
GutachterInnen sollen die Redaktion über Verstöße gegen ethische Standards durch den Autor/die Autorin des Textes (falls vorhanden) informieren, einschließlich auffälliger Ähnlichkeiten, teilweiser Überschneidungen zwischen dem Inhalt der rezensierten Arbeit und anderen veröffentlichten Arbeiten, die den GutachterInnen bekannt sind, oder den Verdacht auf Plagiat, Ghostwriterschaft oder eine falsche Autorenliste dem Chefredakteur/der Chefredakteurin melden.