PEER REVIEW PROZESS

Regeln für das Gutachten von Artikeln in Acta Neophilologica

  1. Die Bewertung des Artikels wird von zwei GutachterInnen vorgenommen, die nicht der Universität angehören, an der die Autorin/der Autor beschäftigt ist.
  2. Die GutachterInnen kennen die Identität der AutorInnen nicht.
  3. Wird ein Gutachter/eine Gutachterin aus der Institution des Autors/der Autorin ernannt oder ist der Gutachter/die Gutachterin dem Autor/der Autorin bekannt, so muss der Gutachter/die Gutachterin eine Erklärung unterzeichnen, dass kein Interessenkonflikt besteht.
  4. Das Gutachten erfolgt schriftlich und endet mit einer eindeutigen Entscheidung, ob der Artikel zur Veröffentlichung angenommen oder abgelehnt wird.
  5. Nur Artikel, die zwei positive Gutachten erhalten haben, werden zur Veröffentlichung angenommen. Wenn ein Manuskript ein positives und ein negatives Gutachten bekommt, kann noch ein dritter Gutachter/eine dritte Gutachterin berufen werden.
  6. Die Namen der GutachterInnen werden den AutorInnen nicht bekannt gegeben.
  7. Die Liste der GutachterInnen wird in der letzten Ausgabe der Zeitschrift des betreffenden Kalenderjahres und auf der Website der Zeitschrift veröffentlicht.