PUBLIKATIONSETHIK
Allgemeine Grundsätze
Eine redliche Forschungsarbeit erfordert es, dass jede einzelne der daran beteiligten Personen hohe Standards wissenschaftlich verbindlicher Praktiken des betreffenden Fachgebiets einhält. Um wissenschaftliche Redlichkeit und wissenschaftliche Qualität der in der Jahresschrift „Prace Literaturoznawcze” [„Literaturwissenschaftiliche Arbeiten“] abgedruckten Artikel zu gewährleisten, wie auch mit dem Ziel, unethische Praktiken zu auszuschalten, folgt die Redaktion beim Publikationsprozess den Empfehlungen des „Committee on Publication Ethics“ (Komitee für Publikationsethik) http://publicationethics.org/files/Full%20set%20of%20Polish%20flowcharts.pdf , den Richtlinien des Programms Elsevier „The Ethics in Research & Publication” sowie den Richtlinien des Ministeriums für Erziehung und Wissenschaft, dem Kodex über die guten Sitten in wissenschaftlichen Publikationen der UNESCO sowie dem Kodex des Nationalen Zentrums der Wissenschaften bezüglich der Redlichkeit von Forschungsarbeiten und des Prozedere bei Forschungsmittelzuteilungen.
Das „Committee on Publication Ethics (COPE)“ empfiehlt folgende Vorgehensweisen im Falle von unethischen Praktiken:
(a) Verdacht auf eine redundante Publikation in einem eingereichten Manuskript
Der Peer-Rezensent informiert den Redakteur über den Verdacht, der Redakteur bittet den Autor um Erklärungen; der Autor erklärt. Im Falle, dass sich der Autor schuldig bekennt, ist das Manuskript abzulehnen. Im Falle, dass der Autor zufriedenstellende Erklärungen vorbringt, ist der Peer-Rezensent hierüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, informiert der Redakteur hierüber die Institution des Autors, lehnt das Manuskript ab und informiert darüber den Peer-Rezensenten.
(b) Verdacht auf eine redundante Publikation in einem publizierten Artikel
Der Leser informiert den Redakteur über den Verdacht, der Redakteur prüft den Grad der Übereinstimmungen / Wiederholungen. Im Falle, dass sich der Grad der Übereinstimmungen als hoch erweist, schreibt der Redakteur an den Autor und dieser gibt eine Erklärung ab. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, nimmt der Redakteur Kontakt mit der Institution des Autors auf und informiert den Leser. Im Falle, dass geringfügige Wiederholungen bestehen, hält der Redakteur klärende Rücksprache mit dem Autor und benachrichtig den Leser. Im Falle, dass es keine Übereinstimmungen gibt, benachrichtigt der Redakteur den Leser.
(a) Plagiatsverdacht bei einem eingereichten Manuskript
Der Peer-Rezensent informiert den Redakteur über den Verdacht. Der Redakteur prüft. Handelt es sich offensichtlich um ein Plagiat, schreibt der Redakteur an den Autor. Im Falle, dass sich der Autor schuldig bekennt, ist das Manuskript abzulehnen und der Peer-Rezensent zu benachrichtigen. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, schreibt der Redakteur an die Institution des Autors. Der Autor ist zu belehren. Die Benachrichtigung der Vorgesetzten kann erwogen werden. Für den Fall, dass sich herausstellt, dass der Grad der Ähnlichkeiten geringfügig ist, ist der Autor hierüber auf neutrale Art und Weise zu benachrichtigen und zu bitten, Umformulierungen an den Wiederholungen vorzunehmen. Der Peer-Rezensent ist darüber zu benachrichtigen.
(b) Plagiatsverdacht bei einem publizierten Artikel
Der Leser informiert den Redakteur über den Verdacht, der Redakteur prüft den Grad der Duplizierung. Handelt es sich offensichtlich um ein Plagiat, schreibt der Redakteur an den Autor. Im Falle, dass sich der Autor schuldig bekennt, ist die Veröffentlichung eines Hinweises über die Rücknahme der Publikation zu erwägen und der Leser zu benachrichtigen. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, schreibt der Redakteur an die Institution des Autors. Der Autor ist zu belehren. Die Benachrichtigung der Vorgesetzten kann erwogen werden. Für den Fall, dass sich herausstellt, dass der Grad der Ähnlichkeiten geringfügig ist, ist der Autor hierüber auf neutrale Art und Weise zu benachrichtigen und zu bitten, Umformulierungen an den Wiederholungen vorzunehmen. Der Leser ist darüber zu benachrichtigen.
(a) Verdacht auf Datenfabrizierung bei einem eingereichten Manuskript
Der Peer-Rezensent meldet den Verdacht (die Einholung der Meinung eines zweiten Peer-Rezensenten kann erwogen werden). Der Redakteur wendet sich an den Autor mit der Bitte um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, bereinigt der Redakteur den Autor von den Vorwürfen, bittet den Autor um Entschuldigung und informiert gleichzeitig hierüber den Peer-Rezensenten. Im Falle, dass ein beim Autor liegender Schuldnachweis erbracht wird, informiert der Redakteur die Institution des Autors, lehnt das Manuskript ab und informiert den Peer-Rezensenten. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, nimmt der Redakteur Kontakt mit der Institution des Autors auf und darüber hinaus mit der Aufsichtsbehörde, wie zum Beispiel mit der Behörde für Betrugsangelegenheiten. Der Redakteur lehnt das Manuskript ab.
(b) Verdacht auf Datenfabrizierung bei einem publizierten Artikel
Der Leser meldet den Verdacht (die Einholung der Meinung eines zweiten Peer-Rezensenten kann erwogen werden). Der Redakteur wendet sich an den Autor mit der Bitte um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, bereinigt der Redakteur den Autor von den Vorwürfen, bittet den Autor um Entschuldigung und informiert gleichzeitig hierüber den Leser. Im Falle, dass ein beim Autor liegender Schuldnachweis erbracht wird, informiert der Redakteur die Institution des Autors, veröffentlicht einen Hinweis über die Rücknahme der Publikation und informiert den Leser. Im Falle, dass der Autor nicht antwortet, nimmt der Redakteur Kontakt mit der Institution des Autors auf und darüber hinaus mit der Aufsichtsbehörde, wie zum Beispiel mit der Behörde für Betrugsangelegenheiten. Der Redakteur veröffentlicht einen Hinweis über die Widerrufung der Publikation und eine Verwarnung (expression of concern). Er informiert hierüber den Leser.
(a) Der korrespondierende Autor bittet um Hinzufügung eines zusätzlichen Autors vor der Veröffentlichung
Der Redakteur klärt den Grund der Änderungen; er prüft, ob sämtliche Autoren mit der Hinzufügung des Autors einverstanden sind. Im Falle, dass die Autoren einverstanden sind, ist die Autorenliste zu korrigieren und der Artikel zur Begutachtung / zum Druck weiterzuleiten. Im Falle, dass die Autoren nicht einverstanden sind, ist die Begutachtung des Artikels so lange zurückzuhalten, bis die Autorschaft geklärt ist.
(b) Der korrespondierende Autor bittet um Entfernung eines Autors vor der Veröffentlichung
Der Redakteur klärt den Grund der Änderungen; er prüft, ob sämtliche Autoren mit der Entfernung des Autors einverstanden sind. Im Falle, dass die Autoren einverstanden sind, ist die Autorenliste zu korrigieren und der Artikel zur Begutachtung / zum Druck weiterzuleiten. Im Falle, dass die Autoren nicht einverstanden sind, ist der Autor, welcher entfernt wurde, zu informieren. Dieser muss sich zur Klärung an die Co-Autoren oder die Institution wenden, jedoch nicht an den Redakteur. Die Begutachtung des Artikels ist so lange zurückzuhalten, bis die Autorschaft geklärt ist.
(c) Bitte um Hinzufügung eines Autors nach der Veröffentlichung
Der Redakteur klärt den Grund der Änderungen. Im Falle, dass die Autoren einverstanden sind, veröffentlicht er eine Korrektur. Im Falle, dass die Autoren nicht einverstanden sind, ist die Entscheidung der Autoreninstitution ausschlaggebend, die entweder für eine Veröffentlichung ausfällt oder für eine Korrektur.
Die Redakteure können mitunter den Verdacht haben, dass die Autorenliste nicht komplett ist oder Autoren enthält, die keinen nennenswerten Beitrag zur Veröffentlichung geleistet haben (Gast-Autoren oder Höflichkeits-Autoren). Es existieren zwei Fälle solcher Autoren: Der Ghost-Autor (engl. ghost author) wurde auf der Autorenliste umgangen, obwohl er sich für die Autorschaft qualifiziert hat, und der Gast-Autor (engl. guest author) oder der Höflichkeits-Autor (engl. gift author), der als Autor erwähnt wird, jedoch die Kriterien der Autorschaft nicht erfüllt.
Warnzeichen, die auf Probleme im Bereich der Autorschaft hinweisen können:
- Der korrespondierende Autor erweist sich als nicht in der Lage, auf die Kommentare der Peer-Rezensenten zu antworten.
- Änderungen werden von jemandem außerhalb der Autorenliste durchgeführt.
- Die Eigenschaften des Dokuments zeigen, dass das Manuskript von jemandem angefertigt wurde, der nicht auf der Autorenliste stand oder der bei den Danksagungen nicht angemessen berücksichtigt wurde.
- Der Autor ist unwahrscheinlich produktiv, z. B. bei Übersichtsartikeln / Meinungsdarstellungen.
- Zahlreiche ähnliche Übersichtsartikel, Einführungsartikel, Meinungsdarstellungen wurden unter den Namen verschiedener Autoren publiziert.
- fehlende Autorenfunktionen auf der Liste der Mitarbeiter (z. B. scheint es, dass keiner der erwähnten Autoren für die Datenanalyse oder für die Vorbereitung der Urfassung der Textversion verantwortlich war)
- eine verdächtig lange oder kurze Autorenliste
Der Peer-Rezensent zeigt einen Interessenkonflikt im Manuskript auf. Der Redakteur dankt ihm hierfür und bittet den Autor um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, entschuldigt sich der Redakteur bei dem Autor und lässt den Begutachtungsprozess fortführen, worüber er den Peer-Rezensenten informiert. Im Falle, dass der Autor widerspricht, bittet die Redaktion um Klärung in Form einer Erklärung über sämtliche beteiligten Autoren.
Der Leser zeigt einen Interessenkonflikt bei einem publizierten Artikel auf. Der Redakteur dankt dem Leser hierfür und bittet den Autor um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, entschuldigt sich der Redakteur bei dem Autor und führt, falls nötig, eine Korrektur an den Erklärungen durch, worüber er den Leser informiert. Für den Fall, dass die Antwort des Autors nicht zufriedenstellend ist oder fehlt, wird der Begutachtungsprozess solange angehalten, bis Erklärungen vom Autor und seines Arbeitgebers eingegangen sind. Als letzte Maßnahme meldet die Redaktion die Angelegenheit bei entsprechenden anderen Institutionen.
Der Peer-Rezensent zeigt ethische Probleme bei dem Manuskript auf. Der Redakteur dankt dem Peer-Rezensenten und bittet den Autor um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, entschuldigt sich der Redakteur bei dem Autor und lässt den Begutachtungsprozess fortführen. Für den Fall, dass die Antwort des Autors nicht zufriedenstellend ist oder fehlt, hält der Redakteur den Begutachtungsprozess an. Er informiert den Autor und den Arbeitgeber des Autors. Erfolgt keine Reaktion, übergibt der Redakteur die Angelegenheit den Aufsichtsbehörden.
Der Autor wirft dem Peer-Rezensenten ein unangemessenes Verhalten bei einer anonymen Begutachtung vor: Er beschuldigt den tatsächlichen Peer-Rezensenten des Artikels oder beschuldigt jemanden, der nicht um eine Begutachtung gebeten wurde. Der Redakteur sammelt Beweismaterial, analysiert es detailliert (bittet eventuell jemanden mit entsprechenden Qualifikationen um Beurteilung) und bittet, sofern dieses begründet ist, den Peer-Rezensenten um Erklärungen. Im Falle, dass die Erklärungen zufriedenstellend sind, wird der Peer-Rezensent für unschuldig befunden. Für den Fall, dass Erklärungen nicht zufriedenstellend sind oder fehlen, nimmt der Redakteur Kontakt mit der Institution des Peer-Rezensenten auf und entfernt ihn anschließend in einer letzten Maßnahme aus der Reihe der Peer-Rezensenten. Der Redakteur hält über alles den Autor auf dem Laufenden.
Im Falle, dass ein publizierter Artikel einer kritischen Beurteilung in einer E-Mail unterzogen wurde, die dem Redakteur als anonymer oder nicht anonymer Einspruch übersandt wurde, und in welchem die wissenschaftliche Solidität oder der Verdacht auf ein Plagiat, die Manipulation an Illustrationen oder andere Unredlichkeiten Thema sind, sind der Herausgeber und das Kommunikationsteam über sämtliche Vorwürfe in Kenntnis zu setzen und anschließend eine Verfahrensweise festzulegen. Im Falle, dass konkrete und detaillierte Beweise vorhanden sind, ist die Angelegenheit nach den COPE-Leitlinien zu untersuchen, der Hinweisgeber hierüber zu informieren und der Artikel schließlich aus der Datenbank zu entfernen. Im Falle, dass die vorgebrachten Beweise nicht ausreichend sind, bittet der Redakteur um Details. Sollten die Einwände vage bleiben, kann die Überprüfung nicht fortgeführt werden.
Im Falle, dass der publizierte Artikel in den Sozialen Medien einer kritischen Beurteilung unterzogen wurde, welche dem Redakteur als anonymer oder nicht anonymer Einspruch übersandt wurde, und in welchem die wissenschaftliche Solidität oder der Verdacht auf ein Plagiat, die Manipulation an Illustrationen oder andere Unredlichkeiten Thema sind, sind der Herausgeber und das Kommunikationsteam über sämtliche Vorwürfe in Kenntnis zu setzen und anschließend eine Verfahrensweise festzulegen. Dem Adressaten ist mittelbar über die Sozialen Medien zu antworten, am besten innerhalb von 24 Stunden, und ihn darüber zu informieren, dass die Angelegenheit untersucht werden wird. Im Falle, dass konkrete und detaillierte Beweise vorhanden sind, ist die Angelegenheit nach den COPE-Leitlinien zu untersuchen. Ist es bereits zu einem Überprüfungsergebnis in Form einer Korrektur oder einer Zurückziehung des Artikels gekommen, ist die Unterbringung einer Information hierüber in dem selben Sozialen Netzwerk(en) zu erörtern, in dem ursprünglich der Einwand geäußert worden war und ein Link zu dem Überprüfungsergebnis auf der Seite der Zeitschrift zu setzten. Im Falle, dass die vorgebrachten Beweise nicht ausreichend sind, bittet der Redakteur um Details. Sollten die Einwände vage bleiben, kann die Überprüfung nicht fortgeführt werden und es ist auf keine zusätzlichen Kommentare zu antworten. Zur Kontaktaufnahme ist das Konto der Zeitschrift / des Herausgebers zu verwenden und aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht das persönliche Konto bei Twitter.
Verbindliche Regeln für Autoren
Das Prinzip der Fairness soll auf jeder Stufe wissenschaftlichen Arbeitens respektiert werden. Dieses betrifft die aufgestellten Hypothesen, die angewandten Methoden, die durchgeführten Analysen, die Transparenz und Genauigkeit der Präsentation und die Interpretation der Ergebnisse. Auch aus diesem Grunde gibt die Redaktion bekannt, dass sie keine Veröffentlichung in dem Fall zulässt, dass der Autor diese Anforderungen nicht erfüllt. Sollte sich ein vermuteter Fall von wissenschaftlicher Unredlichkeit bestätigen, so benachrichtigt die Redaktion die in der Affiliation aufgeführte Institution über den Vorgang. Wenn sich ein vermuteter Fall bestätigt, werden die Beweise für die unfairen Praktiken von der Redaktion dokumentiert und archiviert.
Um Fällen von wissenschaftlicher Unredlichkeit entgegenzutreten wie etwa dem Ghostwriting, d. h. der Nichtoffenlegung der Beteiligung irgendeiner Person bei der Entstehung der Publikation, wie auch der Ehrenautorschaft, d. h. der Nennung einer Person bei der Entstehung der Publikation, obwohl der Beitragsanteil dieser Person geringfügig oder überhaupt nicht vorhanden war, verlangt die Redaktion die Offenlegung der Beitragsanteile der einzelnen Autoren bei der Entstehung der Publikation (mit der Angabe ihrer Affiliation sowie ihrer Kontribution, d. h. der Angabe, wer Autor der Publikationskonzeption ist). Die Hauptverantwortung für den Inhalt der Angaben trägt derjenige Autor, der den Artikel bei dem Themenredakteur des betreffenden Bandes und / oder bei der Redaktion anmeldet.
Die Schriftleitung warnt davor, die Arbeit oder die Idee einer anderen Person als eigene auszugeben, also ein Plagiat einzureichen.
Ebenfalls nicht annehmbar ist das gleichzeitige Übersenden einer Publikation an mehr als eine Zeitschriftenredaktion oder mehr als einen Verlag zur selben Zeit wie auch das Einreichen eines Artikels bei der Zeitschrift „Prace Literaturoznawcze“, der bereits vorher veröffentlicht worden ist. In einem solchen Falle veröffentlicht die Redaktion einen eingereichten Artikel nicht und tut dies sogar dann nicht, wenn der Artikel eine positives Gutachten erhält.
Um derartigen unfairen Praktiken entgegenzuwirken, sind sämtliche Autoren dazu verpflichtet, für die Redaktion eine Erklärung auszufüllen und an ihre Adresse zu übersenden (zusammen mit dem zum Druck angemeldeten Text), die auf der Internetseite der Zeitschrift abrufbar ist:
https://czasopisma.uwm.edu.pl/index.php/pl/about/submissions
Die Redaktion warnt die Autoren ebenso vor der unethischen Praxis des sogenannten „Salami slicing-up“, d. h. der Verteilung von Forschungsergebnissen auf mehrere Artikel, die eine einzige Publikation darstellen könnten. Unzulässig ist ebenso Betrug, d. h. ein so genannter „Research fraud“, der darauf beruht, dass nicht existierende oder falsche Daten angegeben und in der Publikation benutzt werden.
Verbindliche Regeln für Gutachter
Die Redaktion verpflichtet sich, für angemessene Begutachtungsregeln zu sorgen, indem der Gutachter eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts abgibt. Ein Interessenkonflikt tritt dann auf, wenn zwischen Autor und Gutachter folgende beiderseitige Relationen nicht offengelegt werden: direkte persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, Rechtsbündnisse, Konflikte), berufliche Hierarchieverhältnisse oder eine direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit während der letzten zwei Jahre, die der Gutachtenvorbereitung vorangingen.
Überdies werden wissenschaftliche Artikel, die bei der Zeitschriftenredaktion eingereicht worden sind, von zwei unabhängigen externen Gutachtern bewertet, die unter Experten des Fachgebiets, welches den Gegenstandsbereich der zukünftigen Publikation darstellt, berufen wurden. Die Begutachtung ist anonym und findet nach dem Modell des so genannten „Double-blind review process“ statt, bei dem Autor und Gutachter ihre Identitäten gegenseitig nicht kennen. Der Begutachtungsprozess findet unter Einhaltung des Grundsatzes der Vertraulichkeit statt.
Der Gutachter soll im Hinblick auf den zu begutachtenden Artikel objektiv sein, die Diskretion wahren und den Autor nicht persönlich kritisieren. Informationen über das Begutachtungsverfahren muss er für sich behalten. Der Gutachter darf ebenso vor Veröffentlichung des Artikels die Inhalte desselbigen nicht für eigene Forschungszwecke benutzen.
Detaillierte Informationen zu den Begutachtungsgrundsätzen befinden sich auf der Internetseite: https://czasopisma.uwm.edu.pl/index.php/pl/recenzja
Die Herausgeber von „Prace Literaturoznawcze“ ["Literaturwissenschaftliche Arbeiten"] qualifizieren vorab eingereichte Texte für die Übereinstimmung mit dem Thema und dem Profil der Zeitschrift. Anschließend wird die Publikation zur weiteren inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. Es wird von zwei unabhängigen Rezensenten von außerhalb der Einheit, in der der Autor tätig ist, durchgeführt. Die Redaktion stellt sicher, dass die Autoren und Rezensenten ihre Identität nicht kennen, wie es der so genannte double-blind review process verlangt.
Bei fremdsprachigen Texten ist mindestens einer der Rezensenten an einer anderen ausländischen (anderer als die Nationalität des Autors der Arbeit) Institution tätig.
Der Rezensent ist verpflichtet, eine Erklärung über das Fehlen eines Interessenkonflikts einzureichen, wofür man folgende Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Autor hält:
- direkte persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, Rechtsbeziehungen, Konflikt);
- professionelle Unterordnungsbeziehungen;
- direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren vor der Vorbereitung der Rezension.
Rezensionen haben eine elektronische, beschreibende Form. Der Rezensent füllt ein von der Redaktion erstelltes Rezensionsformular aus oder erstellt nach eigenem Ermessen eine Rezension. Bei seiner Bewertung berücksichtigt der Rezensent das wissenschaftliche Niveau des Textes, die Einhaltung von Standards in der Literaturwissenschaft sowie den sachlichen und sprachlichen Wert. Der Rezensent stellt alle Kommentare zu Korrekturen und Änderungsvorschlägen zum Text in elektronischer Form bereit, damit der Autor sie lesen und in das endgültige Editorial des Textes aufnehmen kann. Die Rezension muss mit einem eindeutigen Antrag auf Zulassung oder Nichtzulassung des Artikels zur Veröffentlichung enden. Bei unterschiedlichen Meinungen wenden sich die Redakteure an einen dritten Rezensenten. Nach Erhalt seiner Meinung beschließt das Redaktionsteam, den Text auszudrucken oder ihn abzulehnen. Einmal im Jahr veröffentlicht die Redaktion eine Liste der zusammenarbeitenden Rezensenten (in der Papierversion der Zeitschrift und auf der Website).
Ergänzende Informationen
Die Redaktion merkt hiermit an, dass die Zeitschrift nach den Grundsätzen der nicht ausschließlichen Lizenz „Creative Commons“ (CC BY-NC-ND 4.0) herausgegeben wird und als elektronische Ausgabe unter Open-Access-Bedingungen über die Zeitschriftenplattform der Universität Ermland-Masuren (UWM) verbreitet wird.
Falls in dem erwähnten Artikel Illustrationen oder anderes Material durch das Urheberrecht geschützt sind, verpflichtet sich der Autor zur Einholung und Zustellung einer schriftlichen Genehmigung über ihre Nutzung durch den Herausgeber sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten sowie in seinem Werk zu Quellennachweisen bezüglich dieses Materials.
Der Autor nimmt davon Kenntnis, dass ihm aus dem Nutzungsrecht im Zusammenhang mit der Herausgabe des o.g. Werks durch den Verlag der Universität Ermland-Masuren in Olsztyn / Polen weder ein Autorenhonorar noch ein Entgelt in irgendeiner anderen Form zustehen. Er erklärt ebenso, dass er auf jegliche Forderungen aus diesem Recht gegenüber der Universität Ermland-Masuren in Olsztyn / Polen verzichtet.
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