Rezensierung
Begutachtungsverfahren:
Die Gutachter füllen ein Begutachtungsformular aus, das Themen, Forschungsprobleme und deren Originalität, die Bewertung der angewandten Forschungsmethoden, die richtige Literaturauswahl und die Bewertung des Textes im Hinblick auf sprachliche und redaktionelle Korrektheit sowie die Klarheit der Aussage umfasst. Ein einheitliches Dokument (ein Begutachtungsformular), das auf der Website des "Prace Językoznawcze" zur Verfügung steht, trägt zur Vereinheitlichung der Bewertungen bei. Die Berücksichtigung der gleichen Parameter führt zu einem objektiven Ansatz bei der Überprüfung.
Neben den obligatorisch zu bewertenden Elementen des Begutachtungsformulars kann der Gutachter zusätzliche Anmerkungen in Form von Ergänzungen zum Formular oder Kommentaren zum Manuskript machen. Das ausgefüllte Formular und die zusätzlichen Anmerkungen (falls vorhanden) werden nach Entfernung der persönlichen Daten des Gutachters (zur Wahrung der Anonymität) den Autoren der Texte zur Verfügung gestellt. Die Gutachten und Anmerkungen der Gutachter sind nicht öffentlich zugänglich.
Bei Plagiatsverdacht sollten die Gutachter die Publikationen angeben, die im Manuskript nicht zitiert wurden, obwohl der Inhalt oder die Ideen, die aus ihnen stammen, in der Arbeit verwendet wurden. Jede Erwähnung früherer Forschungsarbeiten sollte mit einem Hinweis auf die Quelle versehen werden. Der Chefredakteur sollte über die signifikante Ähnlichkeit des rezensierten Materials mit anderen Publikationen, die dem Rezensenten bekannt sind und im Text nicht erwähnt werden, informiert werden.
Die Begutachtung erfolgt in schriftlicher Form und endet mit einer klaren Schlussfolgerung, ob die Arbeit zur Veröffentlichung angenommen oder abgelehnt werden soll. Die Rezension wird in einer redaktionellen Form vorgelegt. Negative Rezensionen müssen eine Begründung für die Ablehnung des Textes enthalten. Bei detaillierten Anmerkungen ist es zulässig, diese in die Kommentare zum Manuskript aufzunehmen. In diesem Fall sind die Rezensenten verpflichtet, Metadaten zu entfernen, die auf ihre Autorenschaft hinweisen könnten.
Rezensionen sind vertraulich. Ihre Verfasser sollten ihren Inhalt nicht an andere Personen weitergeben. Die einzigen Personen, die berechtigt sind, ihren Inhalt zu kennen, sind der Chefredakteur, der Herausgeber des Bandes und die Mitglieder des Redaktionsausschusses. Die oben genannten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, die aus dem begutachteten Manuskript gewonnenen Informationen, Ideen oder Daten zu verwenden.
Interessenkonflikt
Das Redaktionskomitee achtet darauf, keine Gutachter zu benennen, die in einem Interessenkonflikt mit dem Autor stehen, d.h. direkte persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, rechtliche Beziehungen, Konflikte), berufliche Berichtsbeziehungen oder direkte Forschungszusammenarbeit. Wenn der Gutachter aufgrund des Textes oder anderer Gründe (z. B. des behandelten Themas) die Identität des Autors vermutet und glaubt, dass ein Interessenkonflikt besteht, ist er verpflichtet, die Redaktion unverzüglich darüber zu informieren. Die Redaktion klärt alle Zweifel und teilt dem Gutachter unter Wahrung der Anonymität des Autors mit, ob der Interessenkonflikt tatsächlich besteht. Sollte dies der Fall sein, wird der Text an einen anderen Gutachter weitergeleitet.
Vorlage für eine Rezension
KRITERIUM |
JA |
NEIN |
BEMERKUNGEN |
Ist der Titel des Artikels passend zum Inhalt gewählt? |
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Ist der Umfang des Artikels dem Rang seines inhaltlichen Gehalts angemessen? |
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Trägt der Artikel zu neuen Erkenntnissen in der Wissenschaft bei? |
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Ist die Textstruktur des Artikels korrekt? |
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Ist die angewandte beschreibende Methode zutreffend? |
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Ist die Sprache des Artikels korrekt und entspricht sie den bei wissenschaftlichen Aussagen angewandten Kriterien? |
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Ist die Literatur angemessen ausgewählt und korrekt zitiert? |
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Gibt die Zusammenfassung den Text des Artikels zutreffend wieder? |
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Sind passende Schlüsselwörter angegeben? |
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Ist der Artikel für den Druck geeignet? |
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Sonstige Bemerkungen: